§ 207a – Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen
Ihr Anwalt bei Vorwurf nach § 207a StGB
Ein Ermittlungsverfahren nach § 207a StGB bedeutet für Betroffene eine massive persönliche und berufliche Belastung. Hausdurchsuchungen, Sicherstellung von Datenträgern und polizeiliche Einvernahmen erfolgen häufig überraschend und mit erheblichem Druck.
In dieser Phase ist besonnenes und strategisches Handeln entscheidend. Unüberlegte Aussagen können den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.
Als Strafverteidiger vertreten wir Beschuldigte in Verfahren nach § 207a StGB österreichweit und mit höchster Diskretion.
Hausdurchsuchung
Nicht jeder technische Fund erfüllt automatisch den strafrechtlichen Tatbestand.
Sicherstellung von Datenträgern
In Verfahren nach § 207a StGB stehen regelmäßig digitale Beweismittel im Zentrum.
Ermittlungsverfahren
Eine frühzeitige Verteidigung eröffnet häufig entscheidende Spielräume – insbesondere im Ermittlungsverfahren.

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