Strafverteidiger bei Vorwurf nach § 207a StGB

Strafverteidiger Graz/Steiermark/Kärnten

Sicherstellung von Datenträgern

In Verfahren nach § 207a StGB stehen regelmäßig digitale Beweismittel im Zentrum.

Beschlagnahmt werden typischerweise:

  • Mobiltelefone
  • Laptops und Computer
  • externe Speichermedien
  • Cloud-Zugänge

Entscheidend ist die forensische Auswertung und die präzise rechtliche Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Besitz, Wissentlichkeit, Zugriffsmöglichkeit und Zuordnung.
Nicht jeder technische Fund erfüllt automatisch den strafrechtlichen Tatbestand.