Sicherstellung von Datenträgern
In Verfahren nach § 207a StGB stehen regelmäßig digitale Beweismittel im Zentrum.
Beschlagnahmt werden typischerweise:
Entscheidend ist die forensische Auswertung und die präzise rechtliche Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Besitz, Wissentlichkeit, Zugriffsmöglichkeit und Zuordnung.
Nicht jeder technische Fund erfüllt automatisch den strafrechtlichen Tatbestand.

