Hausdurchsuchung
Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?
Durchführung – Die Polizei darf die Durchsuchung nur durchführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich relevante Beweismittel oder Personen in den Räumlichkeiten befinden.
Rechte der Betroffenen – Die betroffene Person hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und eine Vertrauensperson, wie einen Rechtsanwalt, hinzuzuziehen.
Dokumentation – Über die Durchsuchung wird ein Protokoll angefertigt. Falls Beweismittel gefunden werden, können diese sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Was dürfen Polizei & Staatsanwaltschaft – was nicht?
Sicherstellung & Beschlagnahme: Falls Beweismittel gefunden werden, können diese sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Durchsuchung ohne richterliche Bewilligung: In Fällen von „Gefahr im Verzug“ kann die Polizei eine Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung durchführen.
Unverhältnismäßige Maßnahmen: Die Durchsuchung muss mit möglichst wenig Aufsehen durchgeführt werden und darf nicht über das notwendige Maß hinausgehen.
Durchsuchung ohne Dokumentation: Über die Durchsuchung muss ein Protokoll angefertigt werden, das die Maßnahmen und sichergestellten Gegenstände dokumentiert.
Wie gehen wir als Strafverteidiger vor?
Sobald die Polizei vor ihrer Türe steht und Ihnen mitteilt, dass eine Hausdurchsuchung auf richterlichen Befehl hin vorgenommen werden wird, gleichzeitig ihnen auch mitgeteilt wird, dass sie verhaftet sind und die Wahrscheinlichkeit der Verhängung einer Untersuchungshaft hoch ist, ist das sprichwörtliche Feuer am Dach: Wählen Sie daher rechtzeitig einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens !
Wie wir Ihnen helfen können?
Bei der Einvernahme durch die Polizei:
Wir sind während der Einvernahme durch die Polizei stets an ihrer Seite und unterstützen Sie nicht nur in rechtlicher Hinsicht – wir sind gleichzeitig auch Vertrauensperson und Unterstützer – einfach für alles zuständig.
Bei der Einsichtnahme in den Strafakt:
Wir nehmen Einsicht in die Akten des polizeilichen Ermittlungsverfahrens, sodass wir in Kenntnis des gesamten Sachverhaltes sind. Nach Kenntnis des Ermittlungsstandes und auf Basis der vorliegenden Belastungs/Entlastungsbeweise erarbeiten wir mit Ihnen die am ehesten erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.
Vor der Gerichtsverhandlung:
Sofern eine solche stattfindet: Wir informieren Sie über den Ablauf bei Gericht, sodann – in Kenntnis der Gerichtsbesetzung – über die strukturbedingten erfolgsversprechenden Aussichten, Strafrahmenhöhe und Verteidigungsmöglichkeiten. Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre Verteidigung!
Bei der Gerichtsverhandlung:
Sie sind nie allein vor Gericht – wir sind immer bei Ihnen. Wir erklären dem Gericht Ihre Sicht der Dinge, legen Ihre Verantwortung dem Gericht gegenüber offen und stellen Beweisanträge und achten auf die Wahrung Ihrer Rechte.
Nach der Gerichtsverhandlung:
Wir besprechen mit Ihnen das Gerichtsurteil, gratulieren zum Freispruch oder bedenken gemeinsam die Rechtsmittelmöglichkeiten.
Kontakt
Rufen Sie uns an!
Haben Sie ein juristisches Problem und wünschen rasche & fachkundige Beratung & Hilfe?

