Ermittlungsverfahren
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
In Österreich beginnt ein Ermittlungsverfahren in Strafsachen in der Regel mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen.
Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Dazu gehören Zeugenbefragungen, Spurensicherung und mögliche Hausdurchsuchungen.
Rechte des Opfers – Opfer haben das Recht auf Prozessbegleitung, Akteneinsicht und können sich als Privatbeteiligte anschließen.
Hauptverfahren – Falls Anklage erhoben wird, folgt eine Gerichtsverhandlung, in der über Schuld oder Unschuld entschieden wird.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft – Nach Abschluss der Ermittlungen kann das Verfahren eingestellt, eine Diversion angeboten oder Anklage erhoben werden.

